Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab dem 24.10.2019 | NK Expand

I. Einleitung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als „AGB“ bezeichnet), die gemäß Abschnitt 2586 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden auch als „BGB“ bezeichnet), herausgegeben wurden, gelten für die Aktivitäten von NK Expand s.r.o., Poštovská 68/3, 602 00 Brno, Handelsregisternummer: 09154001, Steueridentifikationsnummer: CZ09154001 (im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet) und natürliche oder juristische Personen (im Folgenden als „Auftraggeber“ oder mehrere „Auftraggeber“ bezeichnet), die Sprach-, Marketing- oder andere Dienstleistungen (im Folgenden nur als „Dienstleistungen“ bezeichnet) vom Auftragnehmer bestellen.

2. Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber (nachfolgend auch als „Parteien“ bezeichnet) verpflichten sich, diese Geschäftsbedingungen einzuhalten.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden schriftlichen Werkvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sofern ein solcher abgeschlossen wurde. Abweichende Klauseln in einem abgeschlossenen Werkvertrag haben Vorrang vor ähnlich formulierten Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt auch ohne Abschluss eines schriftlichen Werkvertrags auf der Grundlage einer schriftlichen Bestellung zustande, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer bestätigt (genehmigt) wurde. Ein solcher genehmigter Auftrag ist bindend und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil davon. Als schriftlicher Auftrag gilt auch ein elektronisch übermittelter oder bestätigter Auftrag oder ein Auftrag, der über ein webbasiertes Formular auf der Webseite des Auftragnehmers erteilt wird.

II. Bestellung und Leistungsbeschreibung

1. Der Auftraggeber bestellt Dienstleistungen vom Auftragnehmer auf Basis individueller Aufträge. Ein solcher Auftrag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Rechnungs- und Kontaktinformationen des Auftraggebers, einschließlich der Identifikations- und Kontaktinformationen der Kontaktperson des Auftraggebers;
  • Firmenregistrierungsnummer und Steueridentifikationsnummer des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber im Namen eines Unternehmens handelt und dieses Unternehmen Mehrwertsteuerzahler ist;
  • der Gegenstand der Dienste (einschließlich der Sprachkombination);
  • Gesamtstückzahl, Stückpreis, Gesamtpreis und Frist;
  • den Zweck, für den die Übersetzung verwendet wird – dies betrifft insbesondere jede mögliche öffentliche Präsentation oder Veröffentlichung des Auftragsergebnisses, seine legale oder sonstige Verwendung, die die Durchführung anwendbarer Qualitätskontrollen und das Korrekturlesen erfordert; wird der Auftragnehmer nicht über diesen Zweck informiert, gilt das Auftragsergebnis als für den allgemeinen Zweck bestimmt, nicht zur Veröffentlichung);
  • die Anforderungen an die Fach- oder spezifische Terminologie – wenn der Ausgangstext Fach- oder spezielle Firmenterminologie, weniger bekannte Abkürzungen usw. enthält, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Liste der relevanten Begriffe in der jeweiligen Sprache zur Verfügung zu stellen, dem Auftragnehmer Hilfsmittel mit der genehmigten Terminologie (Referenztexte) zur Verfügung zu stellen oder Terminologieabsprachen mit einem autorisierten Mitarbeiter des Auftraggebers zu ermöglichen;
  • die Anforderungen an die grafische Ausführung des Auftragsergebnisses – der Auftraggeber ist verpflichtet anzugeben, ob er eine bestimmte grafische Form benötigt und genau anzugeben, wie das Auftragsergebnis grafisch zu ordnen ist (z.B. wie Beschreibungen von Bildern beizufügen oder darzustellen sind etc.).

2. Enthält eine vom Auftraggeber erteilte Bestellung nicht alle oben genannten Angaben oder enthält sie falsche Informationen, erstellt der Auftragnehmer eine Bestellung, die die fehlenden Informationen ergänzt oder die falschen Informationen korrigiert, und händigt sie dem Auftraggeber aus. Beide Parteien müssen den Auftrag bestätigen.

3. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis mit allen Artikeln dieser Geschäftsbedingungen. Eine Bestellung gilt als erteilt mit Zustellung des elektronischen Formulars von der Webseite des Auftragnehmers, Erhalt einer E-Mail, die die Bestellung oder deren Bestätigung enthält, bzw. mit telefonischer oder persönlicher Abgabe.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Eingang der Bestellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung zu bestätigen. In Fällen, in denen die Bestellung aufgrund des Ausfalls von Kommunikationskanälen nicht zugestellt wird (z.B. EMailVersand wegen Strom oder Internetverbindungsausfalls), kann der Auftragnehmer nicht für die Nichteinhaltung einer Frist, verspätete Zustellung der Bestellung oder Ausführung und Versand der bestellten Leistung haftbar gemacht werden.

III. Kündigungsbedingungen

1. In Fällen, in denen eine einzelne Bestellung für Dienstleistungen storniert wird, hat der Auftraggeber die bereits entstandenen Kosten zu bezahlen.

2. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind berechtigt, eine individuelle Bestellung von Dienstleistungen auch durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien oder im Falle höherer Gewalt zu stornieren. In solchen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühr.

IV. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers und des Auftraggebers

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Dienstleistungen auf seine Kosten und Gefahr für den Auftraggeber entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers zu erbringen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, deren Inhalt gegen die Verfassung der Tschechischen Republik, das Recht der Tschechischen Republik, die Gesetzgebung der Europäischen Union, die Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten, die guten Sitten oder die Gewalt, Rassismus oder Rassenintoleranz fördert.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall, dem Auftragnehmer eine Anforderung für die Erbringung der Dienstleistung zusammen mit Hintergrunddokumenten für solche Dienstleistungen, die für deren Erbringung in Frage kommen, ordnungsgemäß zu übermitteln, die Dienstleistungen vom Auftragnehmer ordnungsgemäß anzunehmen und dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis zu zahlen.

3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen mit professioneller Sorgfalt zu erbringen. Sie verpflichten sich, die geltenden Vorschriften, Anforderungen des Auftraggebers und Bestimmungen dieser AGB einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die angeforderten Dienstleistungen nur durch fachlich kompetente Personen ausführen, die die entsprechende Sprache sprechen und über Kenntnisse der entsprechenden Fachterminologie unter persönlicher Leitung des Auftragnehmers verfügen. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausführung der bestellten Leistungen verantwortlich.

4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich vor der Ungeeignetheit der vom Auftraggeber erhaltenen Gegenstände zur Erbringung der Dienstleistungen und vor der Ungeeignetheit der Anforderungen des Auftraggebers zu warnen, wenn der Auftragnehmer diese Ungeeignetheit bei der Erfüllung seiner fachgerechten Sorgfaltspflicht feststellen kann. Wenn die ungeeigneten Gegenstände oder Anforderungen die Erbringung der Dienstleistungen verhindern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistungen im erforderlichen Umfang auszusetzen oder die Erbringung der Dienstleistungen vollständig einzustellen, bis die ungeeigneten Gegenstände ersetzt oder die ungeeigneten Anforderungen zurückgezogen werden oder bis der Auftragnehmer eine schriftliche Mitteilung erhält, in der der Auftraggeber darauf besteht, daran festzuhalten. Die Frist für die Erbringung der Dienstleistungen verlängert sich um den Zeitraum, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Erbringung der Dienstleistungen ausgesetzt wurde.

5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die durch die Befolgung der Anweisungen des Auftraggebers verursacht wurden, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Ungeeignetheit dieser Anweisungen informiert hat und der Auftraggeber auf deren Befolgung bestanden hat oder wenn der Auftragnehmer die Ungeeignetheit dieser Anweisungen nicht feststellen konnte.

6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Inhalt aller vom Auftraggeber zur Erbringung der Dienstleistungen erhaltenen Dokumente und Materialien vertraulich zu behandeln, und verpflichtet sich, diese als vertrauliche Informationen im Sinne von Geschäftsgeheimnissen zu behandeln. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Probe des Ausgangstextes und des übersetzten Textes als Referenzmaterial auf seiner Webseite zu verwenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass eine solche Probe keine sensiblen oder persönlichen Informationen über den Auftraggeber enthält.

7. In Fällen, in denen der übersetzte Text zur weiteren Vervielfältigung oder Veröffentlichung bestimmt ist (z.B. Druck und Vertrieb von Präsentationsmaterialien, Webseiten, etc.), ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon im Voraus, spätestens bei der Auftragserteilung für die jeweilige Übersetzung, in Kenntnis zu setzen. Wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer nicht mitteilt und der Auftrag keine Folgesprache und kein Vorab-Korrektorat der Übersetzung enthält, erkennt der Auftraggeber an, dass der übersetzte Text ohne die Sprache und das Vorab-Korrektorat nicht zur weiteren Vervielfältigung oder Veröffentlichung berechtigt ist.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht direkt mit dem Anbieter der Dienstleistungen in Kontakt zu treten. Nimmt der Auftraggeber mit Zustimmung des Auftragnehmers Kontakt mit dem Anbieter der Dienstleistungen auf, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit ihm keine Angelegenheiten bezüglich der Bedingungen der erbrachten Dienstleistung zu besprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über Änderungen oder neue Vereinbarungen bezüglich der bestellten Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter der Dienstleistungen vereinbart wurden, zu informieren.

9. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sein Name oder Geschäftsname in den Marketing- und Geschäftsmaterialien des Auftragnehmers verwendet wird.

10. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer gemäß dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten die Erlaubnis, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, und zwar ausschließlich für die internen Bedürfnisse des Auftragnehmers, zur Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers gemäß den Gesetzen der Tschechischen Republik und zum Zwecke der Geschäftskommunikation, solange diese Einwilligung nicht widerrufen wird (jedoch nicht länger als für einen Zeitraum von zehn Jahren).

V. Höhere Gewalt

1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können nicht für die Nichterfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter dem Begriff „höhere Gewalt“ sind die Auswirkungen unvorhersehbarer Ereignisse zu verstehen, die nach Aushandlung der Dienstleistungen eintreten und die außerhalb der Möglichkeiten der Parteien liegen, sie zu bewältigen, oder gegen die die Parteien keine ausreichenden Gegenmaßnahmen ergreifen können, wie z. B. Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Krieg oder Kriegsgefahr, Piraterie, ein Aufruf zu den Waffen, Staatsstreiche, Aufstände gegen die Regierung oder Unruhen, Epidemien, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Embargos, Rohstoff-, Wasser- oder Energieknappheit, Naturkatastrophen, die so umfangreich sind, dass sie die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einer der Parteien verhindern.

2. Die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich über das Ereignis, dessen Beginn und voraussichtliche Dauer zu unterrichten. Ebenso muss das Ende der Ereignisse gemeldet werden.

3. Die Partei, die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen solcher Ereignisse zu begrenzen oder abzumildern, und der anderen Partei einen entsprechenden detaillierten Plan vorlegen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer müssen zusammenarbeiten, um Verzögerungen oder sonstige negative Auswirkungen zu vermeiden. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die Auswirkungen auf die Erfüllung der entsprechenden Bestimmung des Auftrags detailliert zu dokumentieren.

VI. Preisbedingungen

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Erbringung der Dienstleistungen zu zahlen.

2. Der Gesamtpreis für Übersetzungsleistungen richtet sich nach dem Textvolumen. Bei Übersetzungen und Korrekturlesen, d.h. allen Sprachdienstleistungen schriftlicher Art, richtet sich der Preis nach der Anzahl der Ausgangswörter, Standardseiten des Ausgangstextes oder nach Vereinbarung. Eine Standardseite enthält 1.800 Tastenanschläge (Zeichen inklusive Leerzeichen).

3. Die Berechnung durch den Auftragnehmer erfolgt auf der Grundlage des vom Auftraggeber übermittelten oder zugänglich gemachten Textes. Enthält das Dokument, für das der Auftragnehmer die Berechnung vornimmt, versteckte oder anderweitig nicht zugängliche Texte, so werden diese nicht in die Preiskalkulation des Auftragnehmers einbezogen.

4. Liegt der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Ausgangstext in einem Format vor, das eine elektronische Zeichenzählung nicht zulässt, oder liegt er in gedruckter Form vor, wird der Auftragnehmer den Umfang des zu übersetzenden Textes zum Zwecke der Preiskalkulation schätzen. Der Endpreis der Übersetzung wird vom Auftragnehmer entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Tastenanschläge im übersetzten Text (in der Zielsprache) berechnet.

5. Sofern der Auftraggeber und der Auftragnehmer nichts anderes vereinbaren, wird der Preis gemäß der gerichtlichen Übersetzung und gerichtlichen Beglaubigung entsprechend der Anzahl der physischen Seiten des zu übersetzenden Dokuments berechnet. Wenn die Ausdehnung des Textes auf einer physischen Seite 1 Standardseite überschreitet (1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen), wird diese physische Seite entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Standardseiten berechnet, aus denen sie besteht.

6. Für jede zu übersetzende Sprachkombination gilt eine separate Preisberechnung.

7. Der Preis pro Einheit wird durch Vereinbarung der Parteien durch eine Bestellung gemäß diesen AGB festgelegt. Der reguläre Preis kann nach Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erhöht werden, wenn der Ausgangstext eine große Anzahl von Grammatikfehlern enthält, schwer zu lesen ist, mehrdeutige, unklare Informationen enthält, in einem expressiven oder umgangssprachlichen Stil verfasst ist etc.

8. Alle vom Auftragnehmer angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

VII. Art der Lieferung

1. Die Art und Weise der Lieferung der erbrachten Dienstleistung unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Soll die Dienstleistung in gedruckter Form (z.B. gerichtliche Übersetzung) geliefert werden, entspricht ein Auftrag genau einer Kopie, sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterbringung der erbrachten Dienstleistung aufgrund eines Strom- oder Internetverbindungsausfalls oder anderer Angelegenheiten, die die Lieferung verhindern könnten, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

3. Wenn die Dienstleistung per Post oder Kurier geliefert werden soll, gilt der Zeitpunkt der Lieferung als Datum und Uhrzeit der Versendung durch den Auftragnehmer.

4. Der Kunde verpflichtet sich, die Annahme der erbrachten Dienstleistung unverzüglich nach deren Erhalt zu bestätigen. Wenn der Auftraggeber die Annahme der erbrachten Dienstleistung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Versand durch den Auftragnehmer bestätigt, gilt der Auftraggeber als ordnungsgemäß und rechtzeitig empfangen.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die erbrachte Dienstleistung eine Rechnung aus, deren Fälligkeit 14 Tage nach Ausstellungsdatum liegt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber zahlt den Rechnungsbetrag auf das Bankkonto des Auftragnehmers.

2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei Zahlungsverzug des Rechnungsbetrages für die erbrachte Dienstleistung dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05% des für jeden Tag des Verzuges geschuldeten Betrages zahlen muss.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Umstände zu informieren, die seine Bezahlung der ausgeführten Arbeiten beeinträchtigen könnten. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, den Auftragnehmer zu benachrichtigen, falls eine Entscheidung über die Insolvenzerklärung in Bezug auf sein Vermögen getroffen wird oder er in Liquidation geht.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten oder während der Ausführung der Arbeiten eine Proforma-Rechnung auszustellen. Die Proforma-Rechnung ist zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar.

5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen, wenn die Proforma-Rechnung vom Auftraggeber nicht bezahlt wird. Die Frist für die Erbringung der Dienstleistungen verlängert sich um den Zeitraum, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Erbringung der Dienstleistungen ausgesetzt wurde.

6. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Eigentum an der erbrachten Dienstleistung erst auf ihn übergeht, nachdem der gesamte Preis für die erbrachte Dienstleistung vollständig bezahlt wurde. Bis dahin bleibt die erbrachte Dienstleistung Eigentum des Auftragnehmers.

IX. Beschwerden

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Qualität der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen unverzüglich nach Erhalt der Dienstleistung zu überprüfen. Wenn die vom Auftragnehmer erbrachte Dienstleistung hinsichtlich Qualität, Umfang oder Zeit als nicht zufriedenstellend angesehen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Beschwerde gegen die Dienstleistung einzureichen, jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Tag der Lieferung der erbrachten Dienstleistung.

2. Eine Beschwerde über eine erbrachte Dienstleistung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail eingereicht werden. Die Beschwerde muss den konkreten Grund für die Beschwerde, eine Beschreibung der Art der Beschwerde, einschließlich Hinweisen auf die Stellen, an denen sie auftritt, und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Bearbeitung der Beschwerde enthalten.

3. Die erbrachte Dienstleistung gilt als nicht zufriedenstellend, wenn sie nicht gemäß der Auftragsbeschreibung oder dem entsprechenden Standard bzw. der entsprechenden Qualität erbracht wird. In allen anderen Fällen gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht.

4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Gründe für die Reklamation zu überprüfen und ihre Berechtigung zu beurteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihre Beurteilung zu begründen. Stellt der Auftragnehmer fest, dass die Reklamation gerechtfertigt ist, wird der Auftragnehmer die Fehler/Probleme auf eigene Kosten beheben oder dem Auftraggeber einen angemessenen Skonto gewähren, der Art und Umfang der Fehler/Probleme entspricht.

5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Beschwerde mehr als einmal einzureichen oder sie für Fehler/Probleme einzureichen, die vom Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Frist behoben wurden.

6. Für den Fall, dass zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Streitigkeiten über die Berechtigung der Ansprüche des Auftraggebers auf Haftung des Auftragnehmers für Fehler/Probleme oder über die Höhe des Rabatts entstehen, verpflichten sich sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber, eine solche Streitigkeit außergerichtlich in Form eines Gutachtens eines unabhängigen, durch Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bestellten Gerichtssachverständigen beizulegen. Beide Parteien werden über den Preis des Gutachtens informiert, bevor es eingeholt wird. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind zu gleichen Teilen verpflichtet, eine Vorauszahlung für das Gutachten an den unabhängigen Gerichtssachverständigen zu leisten. Wird die Reklamation für berechtigt befunden, gehen die Kosten für das Gutachten zu Lasten des Auftragnehmers. Sollte sich die Reklamation als ungerechtfertigt erweisen, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

7. Wird die Reklamation für berechtigt befunden, wird der Rabatt auf den Preis für die erbrachten Dienstleistungen auf der Grundlage des Gutachtens bestimmt. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch die Fehler/Probleme im Zusammenhang mit der bereitgestellten Dienstleistung verursacht werden, bis zur Höhe des Preises der Dienstleistung.

X. Sonstige Vereinbarungen

1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik.

2. In Angelegenheiten, die nicht im Kaufauftrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, unterliegt das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer dem Gesetz Nr. 89/2012, Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch.